Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Tauchtauglichkeitsuntersuchung in Darmstadt

Der Tauchsport erfreut sich weltweit einer zunehmenden Beliebtheit. Entsprechend der demographischen Entwicklung hat sich allerdings das Altersprofil in dieser Wassersportdisziplin nach oben verschoben. Voraussetzung für den Tauchsport ist ein sehr guter Allgemein- und Trainingszustand. Die Belastungen für das Herz-Kreislauf- und Atemsystem sind nicht zu unterschätzen, sodass diese Sportart ein Risiko für Menschen mit chronischen Erkrankungen darstellt.

Tauchtauglichkeitscheck vor dem Urlaub

Rechtzeitig vor dem Tauchurlaub am Meer empfiehlt es sich, einen Facharzt für Sportmedizin aufzusuchen. In Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung kann die Tauchtauglichkeit als individuelle Vorsorgeleistung ergänzt werden.

Die Überprüfung der Tauchtauglichkeit dient nicht nur zur eigenen Sicherheit. Sie ist an den meisten Tauchbasen weltweit eine unumgängliche Voraussetzung, um aktiv am Tauchsport teilnehmen zu dürfen. Die Anforderungen der verschiedenen nationalen und internationalen Fachgesellschaften bzw. Vereine sind nicht einheitlich definiert. Sowohl ein gesunder Kandidat als auch einer mit geringen Abweichungen von medizinischen Normwerten kann das Tauchen mit bestimmten Einschränkungen bescheinigt bekommen.

Physikalische und physiologische Besonderheiten

In keiner anderen Sportart werden dem Körper durch die Umgebungseinflüsse mehr physikalische Veränderungen zugemutet. Mit zunehmendem Umgebungsdruck und Temperaturabnahme beim Eintauchen verändert sich die Blutumverteilung in den Organen und das Verhalten der Atemgase. Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren, der Lungenwege, des Herzens verbunden mit Herzrhythmusstörungen oder hoher Blutdruck können erhebliche Einschränkungen darstellen.

Umfang und Kriterien der Tauchtauglichkeit:

  • Internistische und orthopädische Untersuchung zum Erfassen des Ganzkörperstatus und der Leistungsfähigkeit
  • Durchführung des 12-Kanal-Ruhe EKG und ab dem 40. Lebensjahr EKG-Ableitung unter Belastungsbedingungen
  • Lungenfunktionsprüfung mit ruhespirographischer Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve

Gültigkeit des Tauchtauglichkeitsattestes

Für die Tauchtauglichkeit gibt es neben dem sicheren Schwimmen und einer guten Selbstkontrolle keine gesetzlichen Vorschriften, jedoch allgemeingültige Empfehlungen:

Demnach sollten Taucher ab dem 40. Lebensjahr und Jugendliche unter 14 Jahren eine jährliche Überprüfung der Tauchtauglichkeit durchführen lassen. Für die Altersgruppe zwischen 15 und 40 Jahren gilt in der Regel eine zweijährige Kontrolle.

Fakultative Diagnostik

Zusatzuntersuchungen wie Labortests mit der Kontrolle des großen Blutbildes oder die Überprüfung der Herzfunktion mittels Farbdopplerultraschall sind ab dem 45. Lebensjahr sinnvoll und verschaffen dem Taucher mehr Sicherheit.